Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen des Unternehmens "dwl leiterplatten Inh. Dr. Werner Leitz" (nachfolgend "dwl leiterplatten") mit seinen Kunden.

1.2 Soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbart haben, gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden und Ergänzungen sind für dwl leiterplatten nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dwl leiterplatten gelten auch dann, wenn dwl leiterplatten in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Laut § 305 BGB Abs. 2 können Allgemeine Geschäftsbedingungen nur dann Bestandteil eines Vertrages werden, wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft wird, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Mit dem Hinweis in allen Geschäftspapieren auf die konkrete, ständig erreichbare Internetseite, welche die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dwl leiterplatten enthält, ist dieser Forderung des BGB Genüge getan, da Geschäftsbeziehungen nur mit Vertragsparteien zustande kommen können, die nachweislich (Web-Seite oder E-Mail-Adresse) über einen Internet-Zugang verfügen.

1.4 Besondere, die Einkaufs-, Liefer-, Haftungs- und Zahlungsbedingungen betreffende Klauseln des Vertragspartners, die dieser ohne Nennung eines konkreten, in zumutbarer Weise zugänglichen Ortes geltend macht, können, da keine Prüfungsmöglichkeit besteht, nicht anerkannt werden.

1.5 Durch das Zustandekommen eines Vertrages erkennt der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1.6 Alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses müssen schriftlich, durch Telefax oder in elektronischer Form erfolgen.

1.7 Verträge kommen nur gegenüber Unternehmern zustande, nicht gegenüber Endverbrauchern.

2. Aufträge

2.1 Aufträge gelten erst als angenommen, wenn der Kunde das Angebot von dwl leiterplatten vorbehaltlos annimmt und sie von dwl leiterplatten schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Erteilt dwl leiterplatten eine Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern der Kunde dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.

2.2 Ganz- oder Teilstornierungen können nicht mehr berücksichtigt werden, sobald die Auftragsunterlagen an die mit der Abwicklung beauftragten Geschäftspartner weitergegeben worden sind und der Einrichtungs- bzw. Produktionsprozeß begonnen hat.

3. Rechte an Daten

3.1 Durch die Übersendung von Daten an dwl leiterplatten erklärt der Sender, alle erforderlichen Rechte daran zu besitzen. Eine entsprechende Überprüfung durch uns ist nicht möglich.

3.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen. dwl leiterplatten wird von Ansprüchen aufgrund von Rechtsverletzungen freigestellt.

4. Lieferzeiten

4.1 Die in Angeboten angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.

4.2 Bei allen Kaufverträgen handelt es sich grundsätzlich um Terminkäufe, d. h. Lieferverzug kann erst nach schriftlicher Anmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist eintreten. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf höhere Gewalt oder auf unvorhersehbare, von dwl leiterplatten nicht zu vertretende Umstände (z. B. behördliche Maßnahmen, Arbeitskampf, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Energiemangel, gravierende Transportstörungen), auch wenn Sie bei Lieferanten von dwl leiterplatten oder deren Unterlieferanten eintreten, zurückzuführen, verlängert sich die Frist angemessen. dwl leiterplatten wird den Kunden über die jeweiligen Umstände unverzüglich informieren, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Umstände handelt. Tritt ein Fall höherer Gewalt oder ein Ereignis im vorbezeichneten Sinn während eines bereits bestehenden Verzuges von dwl leiterplatten ein, so gilt diese Regelung entsprechend.

4.3 Eine Überziehung vereinbarter Termine berechtigt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu Schadenersatzansprüchen.

4.4 Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Kunden nicht zu Rücktritt vom Vertrag, zu Minderung oder zu Annahmeverweigerung.

5. Lieferung/Leistung

5.1 Der Kunde ist zur Annahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Gerät er mit der Annahme in Verzug, so ist dwl leiterplatten berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.

5.2 Lieferungen von dwl leiterplatten sind vom Kunden sofort nach Anlieferung zu prüfen. Offensichtliche Abweichungen der Lieferung von der Bestellung - gleich welcher Art - sowie Abweichungen zu Rechnungen bzw. Auftragsbestätigungen müssen zur fristgemäßen Wahrung eigener Widerspruchs- und Reklamationsfristen innerhalb von zehn Werktagen ab Erhalt der Lieferung schriftlich oder fernschriftlich angezeigt werden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht fristgemäß, gilt die Lieferung, wie sie erfolgt ist, als vertragsgemäß.

5.3 Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde beim Beförderer unverzüglich eine schriftliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

5.4 Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zu Annahmeverweigerungen. Die Abrechnung bei solchen Liefermengenabweichungen erfolgt stück- bzw. flächeninhaltsgenau.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise verstehen sich netto inklusive aller Nebenkosten, es sei denn, in Angeboten und Auftragsbestätigungen ist etwas anderes vermerkt. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.

6.2 Angebotspreise sind stets freibleibend und haben längstens 30 Tage Gültigkeit.

6.3 Die Festsetzung der Preise nach Ablauf der Angebotsgültigkeit erfolgt (auch für Nachbestellungen) unter Bedingung gleichbleibender Einkaufspreise, Transportkosten, Steuern und sonstiger Kosten. Zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertag oder auch mit rückwirkender Kraft eintretende kostenverändernde Umstände berechtigen uns, den Preis entsprechend anzugleichen.

6.4 Preisgleitklausel: Da die Preisgestaltung in besonderem Maße vom Wechselkurs US-Dollar/Euro abhängt, wird der der Kalkulation zugrunde liegende Wechselkurs in den Angeboten ausgewiesen. Sobald sich der Wechselkurs bei Rechnungslegung um mehr als den dort angegebenen Prozentsatz geändert hat, ist dwl leiterplatten berechtigt, den Preis entsprechend auch bei laufenden Projekten und Rahmenverträgen anzugleichen.

6.5 Forderungen aus Rechnungen von dwl leiterplatten sind zur sofortigen Zahlung fällig und bis spätestens 30 Tage ab Rechnungszugang zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt dwl leiterplatten ein Skonto von 2% auf den Rechnungsbetrag, ab dem 15. Tag ist die Forderung rein netto zu bezahlen. Ab dem 31. Tag nach Fälligkeit (Rechnungszugang) gerät der Kunde in Verzug (BGB § 286 Abs. 3) und hat für die Dauer des Verzuges bis zum Zeitpunkt des wertstellungsmäßigen Zahlungseinganges bei dwl leiterplatten einen Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB § 247 Abs. 1) auf unsere Forderung zu leisten (BGB § 288 Abs. 2), zuzüglich etwaiger Mahn- und Rechtsverfolgungskosten. Für die Berechnung der Verzugszinsen werden dabei kalenderechte Zinsmonate und -jahre zugrunde gelegt. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist, kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung in Verzug.

6.6 Zahlungen sind frei Zahlstelle von dwl leiterplatten zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto von dwl leiterplatten maßgebend.

6.7 Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.

7. Mängel/Gewährleistung

7.1 Die Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen oder Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

7.2 Für Mängel, die durch Fehler in der Bestellung, in den Bestellunterlagen oder durch undeutliche bzw. unvollständige Angaben entstanden sind, kann keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

7.3 Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

7.4 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. Für die Einhaltung der genannten Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind und die Tauglichkeit der Ware für ihren festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Reklamation.

7.5 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen ist es dwl leiterplatten freigestellt, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

7.6 Die Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

7.7 Das Vorliegen von Mängeln berechtigt den Kunden nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu verweigern. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Zahlungsanspruches nicht.

7.8 Verkauft oder veräußert der Kunde die von dwl leiterplatten gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüche beim Vorliegen von Mängeln auf dwl leiterplatten zu verweisen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Gegenstände der Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

8.2 Der Kunde ist im Rahmen ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsabwicklung berechtigt, Lieferungen von dwl leiterplatten auch während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weiterzuverkaufen oder weiterzuverarbeiten, vorausgesetzt der Kunde ist mit der Erfüllung von Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegenüber dwl leiterplatten nicht in Verzug und erhält als Wiederverkäufer von dessen Kunden Bezahlung.

8.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für dwl leiterplatten unentgeltlich, er hat sie gegen die üblichen Gefahren (Feuer, Diebstahl, Wasser, Vandalismus etc.) im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an dwl leiterplatten in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab; dwl leiterplatten nimmt diese Abtretung hiermit an.

8.4 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.

8.5 Sollten Lieferungen von dwl leiterplatten, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, von dritter Seite gepfändet werden, leistet der Kunde die eidesstattliche Versicherung oder wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet, ist der Kunde verpflichtet, dwl leiterplatten unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, um dwl leiterplatten die Realisierung seiner Rechte und Ansprüche, insbesondere des Eigentumsvorbehaltes, zu ermöglichen.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, einen Besitzwechsel sowie einen Geschäftssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

9. Datenschutz

Die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Kunden und den beauftragten Geschäftspartnern setzt die elektronische Speicherung von auftrags- und firmenbezogenen Daten voraus. Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Wir garantieren eine vertrauliche Behandlung und verfahren streng gemäß gesetzlicher Vorschriften. Dies gilt als Benachrichtigung im Sinne des § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10. Verpackung

Eine Rücknahme der mitgelieferten Verpackung durch dwl leiterplatten ist ausgeschlossen. Von etwaigen entgegenstehenden gesetzlichen Vorschriften stellt der Kunde dwl leiterplatten hiermit ausdrücklich frei.

11. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers.

12. Rechtsgrundlagen

12.1 Allen Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und dwl leiterplatten liegt ausschließlich deutsches oder übergeordnetes internationales Recht zugrunde. Die deutsche Sprache ist Vertrags- und Verhandlungssprache.

12.2 In erster Linie gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dwl leiterplatten und sodann ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

13. Teilunwirksamkeit

13.1 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teils der Geschäftsbedingungen und die Wirksamkeit des ertrages in seiner Gesamtheit hiervon unberührt.

13.2 Die unwirksame Regelung ist durch eine dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragspartner dienende Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages zu ersetzen.